Flächenmanagement

Teaserbild der Veranstaltung

Datum und Zeit

19.04.2012 - 20.04.2012

Ort

Hotel ESPERANTO, Kongress- und Kulturzentrum Fulda, Esperantoplatz, 36037 Fulda

Themen

Beim Planen und Realisieren von Infrastruktur (Neubau, Um- Ausbau von Bahn- und Straßenanlagen) ist umfangreiches Wissen bei der Handhabung des grundgesetzlich geschützten Eigentums erforderlich.

Für kunden-, leistungs- und kostenorientiertes Planen und Projektmanagement müssen sich Projektleiter, Projektingenieure und vor allem Flächenmanager intensiv mit den Fragen der Inanspruchnahme von Bahn- und Fremdflächen, Entwicklung und Bewertung von Grundstücken, der Umweltverträglichkeitsprüfung auseinandersetzen. Die Fragen der Enteignung- und Enteignungsentschädigung sind hier diffizil zu betrachten und Lösungen zu finden.

In diesem Seminar geht es u.a. um die neueste Rechtsprechung zu Enteignung und Bundesnaturschutzgesetz, den Umgang mit den verschiedenen Leitungskreuzungen in Projekten, Altlasten und Bodenverunreinigungen sowie deren Behandlung. Darüber hinaus ginbt es Antworten auf die Frage: Was für Konsequenzen folgen aus der Schuldrechtsreform 2002 in Bezug auf Eigentumsübergang und wann beginnt die Verjährungsfrist?
Im Anschluss an die Fachvorträge bietet eine Diskussionsrunde die Möglichkeit gegenwärtige Fallbeispiele intensiv zu besprechen.

Auch wenn das Seminar sich in erster Linie den Fragen der Eisenbahninfrastruktur widmet, sind die Fachleute der Straßenbauämter ebenso angesprochen, da die rechtliche Behandlung für beide Infrastrukturbereiche gleich ist.

Fachliche Leitung

Herbert W. Locklair, Strategisches Projektmanagement, Kompetenzmanager Flächenmanagement, DB ProjektBau GmbH

Programm

Themenschwerpunkte:

Neueste Rechtsprechung zum Bundesnaturschutzgesetzes

Umgang mit den verschiedenen Leitungskreuzungen in Projekten, wie Gas- Wasser-, Telekommunikationsleitungen

Was für Konsequenzen folgen aus der Schuldrechtsreform 2002 in Bezug auf Eigentumsübergang, wann beginnt die Verjährungsfrist

Neueste Rechtsprechung bei sofortiger Besitzeinweisung und Enteignung

Altlasten und Bodenverunreinigungen, angefangen von der Definiton über Klassifizierung, Behandlung über Anordnungsverfügungen der öffentlichen Hand und Behandlung in Kaufverträgen

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