Flächenmanagement
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Beim Planen und Realisieren von Infrastruktur (Neubau, Um- Ausbau von Bahn- und Straßenanlagen) ist umfangreiches Wissen bei der Handhabung des grundgesetzlich geschützten Eigentums erforderlich.
Für kunden-, leistungs- und kostenorientiertes Planen und Projektmanagement müssen sich Projektleiter, Projektingenieure und vor allem Flächenmanager intensiv mit den Fragen der Inanspruchnahme von Bahn- und Fremdflächen, Entwicklung und Bewertung von Grundstücken, der Umweltverträglichkeitsprüfung auseinandersetzen. Die Fragen der Enteignung- und Enteignungsentschädigung sind hier diffizil zu betrachten und Lösungen zu finden.
In diesem Seminar geht es u.a. um die neueste Rechtsprechung zu
Enteignung und Bundesnaturschutzgesetz, den Umgang mit den verschiedenen
Leitungskreuzungen in Projekten, Altlasten und
Bodenverunreinigungen sowie deren Behandlung. Darüber hinaus ginbt es
Antworten auf die Frage: Was für Konsequenzen folgen aus der
Schuldrechtsreform 2002
in Bezug auf Eigentumsübergang und wann beginnt die Verjährungsfrist?
Im Anschluss an die Fachvorträge bietet eine Diskussionsrunde
die Möglichkeit gegenwärtige Fallbeispiele intensiv zu besprechen.
Auch wenn das Seminar sich in erster Linie den Fragen der Eisenbahninfrastruktur widmet, sind die Fachleute der Straßenbauämter ebenso angesprochen, da die rechtliche Behandlung für beide Infrastrukturbereiche gleich ist.
Fachliche Leitung
Herbert W. Locklair, Strategisches Projektmanagement, Kompetenzmanager Flächenmanagement, DB ProjektBau GmbH
Programm
Themenschwerpunkte:
Neueste Rechtsprechung zum Bundesnaturschutzgesetzes
Umgang mit den verschiedenen Leitungskreuzungen in Projekten, wie Gas- Wasser-, Telekommunikationsleitungen
Was für Konsequenzen folgen aus der Schuldrechtsreform 2002 in Bezug auf Eigentumsübergang, wann beginnt die Verjährungsfrist
Neueste Rechtsprechung bei sofortiger Besitzeinweisung und Enteignung
Altlasten und Bodenverunreinigungen, angefangen von der Definiton über Klassifizierung, Behandlung über Anordnungsverfügungen der öffentlichen Hand und Behandlung in Kaufverträgen
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